INFORMATIONSBLATT                                                                               Stand 28.05.2021

Lolli-Test in Schulen im Märkischen Kreis

Liebe Eltern,

bei Ihrem Kind kommt der sogenannte Lolli-Test zum Einsatz. Für dieses Corona-Testverfahren werden Schülergruppen gebildet (Pool). Die Tests werden als Gruppentest im Labor ausgewertet. Das Testergebnis wird in der Regel bis zum folgenden Morgen der Schule mitgeteilt.

Sie werden über die Abläufe und Regelungen, die mit diesem Testsystem einhergehen auf diesem Weg informiert. Sie und Ihr Kind sind verpflichtet, sich an die nachstehenden Regelungen zu halten. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes als Sonderordnungsbehörde für den Infektionsschutz hin.

 

  1. Positives Pooltestergebnis

Ist das Testergebnis des Pools, dem Ihr Kind angehört, positiv, erhalten Sie von der Schule entsprechende Mitteilung. In der Regel besteht ein Pool aus einer Klasse.

Dieses Pooltestergebnis bedeutet jedoch nicht, dass Ihr Kind oder die Haushaltsmitglieder automatisch unter Quarantäne stehen.

Es ist eine Selbstisolierung sowie besondere Vorsichtsmaßnahmen vorgesehen. Ihr Kind darf nicht in die Schule gehen, da es potenziell an CoVID-19 erkrankt ist oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Kontaktperson ist, die unter Quarantäne zu stellen ist.

Sie werden darauf hingewiesen, dass die Voraussetzung zur Wiederzulassung zum Unterricht nicht nur ein negatives Einzel-Testergebnis ist. Zusätzlich muss die Kontaktermittlung des Gesundheitsamtes innerhalb der Schule abgeschlossen sein.

Eine CoVID-19 Erkrankung kann auch ohne Symptome hochansteckend sein.

 

  1. Einzeltestergebnis

Fällt das Ergebnis positiv aus, steht Ihr Kind und die Haushaltsmitglieder mit sofortiger Wirkung unter Quarantäne. Das Gesundheitsamt wird eine Kontaktermittlung innerhalb der Schule durchführen und sich bei Ihnen melden, um auch die Kontakte außerhalb des Haushaltes zu ermitteln.

Fällt das Ergebnis negativ aus, kann die Selbstisolierung aufgehoben werden.

Ihr Kind darf jedoch erst wieder zur Schule gehen, wenn ein negatives Einzel-Testergebnis vorliegt und es nicht als Kontaktperson durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurde. Wann die Ermittlung abgeschlossen ist, wird Ihnen von der Schule mitgeteilt.

 

  1. Allgemeine Informationen

Auch dem Gesundheitsamt ist bewusst, welchen Einsatz dieses Verfahren allen Beteiligten, insbesondere Ihnen als Eltern, abverlangt. An dieser Stelle wird noch einmal appelliert, die vorgesehenen Verfahrensweisen, die durch die Schule koordiniert werden, einzuhalten. Abweichungen führen regelmäßig zu Verzögerungen, die schlussendlich die ganze Klasse betreffen.

Sollte eine Einzeltestung eines Kindes, das zu einem positiv getesteten Pool gehört, nicht im vorgesehenen Verfahren (Kontroll-Lolli-Test) erfolgen, kann das Gesundheitsamt eine Kontrolltestung mittels Abstrich per Ordnungsverfügung verlangen.

Bitte füllen Sie die Daten Ihres Kindes bei Registrierung einer Einzeltestung sorgfältig und vollständig aus, da diese die Basis für die späteren Labormeldungen an die Schule und das Gesundheitsamt sind.

 

VIELEN DANK FÜR IHRE MITARBEIT!

 

 

Allgemeine Informationen zur Selbstisolierung,

besondere Vorsichtsmaßnahmen

 

  • Es sollte eine Kontaktreduktion auf das absolute Minimum erfolgen. Geplante Treffen mit Freunden etc. sollten abgesagt werden.
  • Nach Möglichkeit sollten FFP2-Masken getragen werden.
  • Im selben Haushalt lebende Familienmitglieder, die
    • mit der Betreuung von kranken Menschen befasst sind (z. B. med. Personal) oder
    • Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf/Komplikationen haben,

sollten besonders vorsichtig sein und sich penibel an die Abstands- und Hygieneregeln halten.

  • Achten Sie auf ein regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten.
  • Eine Reinigung mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln von Mobiliar und Fußboden reicht aus. Der Einsatz von Desinfektionsmitteln ist nicht erforderlich.

 

  • Die folgenden Regelungen können insbesondere bei kleineren Kindern nicht oder nur eingeschränkt eingehalten werden. Versuchen Sie die Regeln so gut es geht zu beachten und individuelle Lösungen für Ihre Situation zu finden. Jede Schutzmaßnahme, wie z.B. das Tragen von einem Mund-Nase-Schutz, unterstützt den Schutz für Sie und Ihre Angehörigen.
  • Die Nutzung Ihrer Wohnräume ist getrennt vorzunehmen oder zeitlich zu begrenzen. (Das bedeutet, dass nach Möglichkeit getrenntes Schlafen und Einnehmen von Speisen erfolgt. Das Bad ist ebenfalls nacheinander zu betreten).
  • Zu den im Haushalt lebenden Personen sollte ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden.

persönliche Hygienemaßnahmen:

Händehygiene: mit Wasser und Seife, keine Händedesinfektion zwingend erforderlich

  • vor und nach Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang oder wenn die Hände sichtbar schmutzig sind
  • jeder benutzt sein eigenes Handtuch (häufig wechseln zur Not nach einmaligem Gebrauch)

Husten und Nies-Etikette:

  • sollte von allen Haushaltsmitgliedern praktiziert werden (Abdecken von Mund und Nase während des Hustens oder Niesens mit einem Papiertaschentuch oder gebeugtem Ellbogen)
  • Papiertaschentuch direkt im verschlossenen Plastikbeutel und schwarzer Tonne entsorgen

direkt danach Hände mit Seife waschen